Zur Grundpflege gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen "Körperpflege, Ernährung und Mobilität". Was die Pflegeversicherung im Einzelnen zur "Grundpflege" zählt, ist in den Begutachtungsrichtlinien beschrieben.
Grundpflege
Zur Grundpflege gehören die Hilfe bei der Körperwäsche, beim Haare waschen, Baden sowie der Intimpflege.
Die Grundpflege als aktivierende Pflege umfasst insbesondere:
► Die Körperpflege wird im Bett, am Waschbecken, unter der Dusche oder in der Badewanne durchgeführt.
► Die Hautpflege sollte sich nach dem individuellen Wunsch des Patienten/Kunden richten. Wenn der Patient/Kunde nicht in der Lage ist zu beurteilen ob er/sie eine Hautpflege benötigt, muss die Pflegekraft entscheiden wie die Haut gepflegt werden soll. Z.B. Abweichen von Krusten, trockene Hautpartien mit fettender Creme einreiben, Druckstellen mit Salben einreiben, Hornhautpflege.
► Mundhygiene umfasst insbesondere das Zähne putzen, die Reinigung evtl. vorhandener Prothesen und das Ausspülen des Mundes.
► Zur Haarpflege gehören tägliches Haare kämmen und einmal wöchentlich Haare waschen. Friseurdienstleistungen erfolgen extern.
► Männliche Patienten sollten individuell , je nach Wunsch, alle 2 - 3 Tage nass oder trocken rasiert werden.
► Individualhygiene beinhaltet Ohren- und Bartpflege sowie Finger- und Fußnägel schneiden. Ggf. wird Kontakt zur Fußpflege hergestellt.
Schwerpunkt der Grundpflege sind die Prophylaxen zur Vermeidung von Krankheiten und Komplikationen.
Dazu gehören:
► Soor und Parotitisprophylaxe: Intensive Mundpflege, Spülungen und regelmäßige Kaubewegungen.
► Dekubitusprophylaxe: Lagerungsplan erstellen, Druckentlastung, Mobilisation und Hautschutz.
► Pneumonieprophylaxe: Mobilisation, richtiges Lagern, Abklopfen des Thorax, richtiges Abhusten bewirken, einreiben mit Salben.
► Thromboseprophylaxe: Stützstrümpfe anziehen, entstauende Lagerung, Mobilisation, Bewegungs- und Stauungsübungen.
► Kontrakturenprophylaxe: Bewegung der Bänder und Gelenke, richtige Lagerung, Mobilisation.
► Obstipationsprophylaxe: Mobilisation, verabreichen ballaststoffreicher Kost, natürliche Anregung durch Ernährung, Bauchmassage.
Außerdem beinhaltet die aktivierende Grundpflege:
► Hilfe bei oraler Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme
► Planung von Mahlzeiten (z.B. fahrbarer Mittagstisch)
► Einreibungen und Salbungen
► Inkontinenzversorgung (Einlagen/Windeln), An- und Ausziehen
► An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
► Förderung der Beweglichkeit